Thursday, March 5, 2009
Wednesday, February 18, 2009
Thursday, November 20, 2008
IVIM´s Erklärung der Meinungsvielfalt
Wir lehnen alle Konsensbekundungen ab, besonders jene, die ohne stell-vertretende intergeschlechtliche Menschen als gleichwertige Interessen-vertreter_innen entstanden sind.
Wir streben keinerlei Einvernehmlichkeitsbekundungen an, denn inter-geschlechtliche Menschen sind unterschiedlicher Meinung bezüglich:
- der exakten Definition von Intergeschlechtlichkeit
- welche Behandlungsmaßnahmen für alle intergeschlechtlichen Menschen gleichermaßen passend wären
- welche Geschlechtszuweisungen, wenn überhaupt, für die Vielzahl aller Intergeschlechtlichkeitsvariationen passend wäre
- Krankheitsdefinitionen unserer Körper und Identitäten
Konsenserklärungen setzen voraus dass Einstimmigkeit herrscht. Wir aber haben viele unterschiedliche Meinungen!
Friday, October 17, 2008
Internationaler Solidaritätstag mit Intergeschlechtlichen
- Herculine Barbins Leben
- Genitalverstümmelung
- Die Gewaltförmigkeit des Zweigeschlechtersystems
- Der implizierte Sexismus innerhalb des Zweigeschlechtersystems
Saturday, September 27, 2008
OII Deutschland online
Wir sind stolz und freuen uns, Euch und Ihnen die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International) zu präsentieren!
Noch befindet sich die Website im Aufbau, es sind aber noch folgende Bereiche geplant:
Ein Bereich mit Artikeln von IVIM-Mitgliedern in deutscher Sprache
Ein Bereich für die Vernetzung und Informationen von Aussen, die uns wichtig erscheinen
Die obligatorische Linkliste mit von uns empfohlenen Webseiten
...und noch andere Inhalte, die mit der Zeit wachsen werden.
Willkommen also bei IVIM!
Wednesday, March 19, 2008
OII - Position zur medizinischen Praxis
OII - Position zum Dritten Geschlecht
OII’s Politik zur Intergeschlechtlichkeit, medizinischen Diagnosen und gesundheitlichen Informationen.
Sunday, February 10, 2008
OII gratuliert Christiane Völling
PRESSEMITTEILUNG: OII gratuliert Christiane Völling
6. Februar 2008
Internationale Vereinigung Intersexueller (OII)
http://www.intersexualite.org/
Dieser Urteilsspruch bestätigt die offizielle Position von OII über die medizinische Behandlung und unterstreicht die Tatsache, daß die Behandlung von intersexuellen Kindern überprüft werden muß, nicht nur um ihre körperliche Integrität zu gewährleisten, sondern auch hinsichtlich des nicht übertragbaren Rechtes des Kindes, das Geschlecht zu wählen, welches dem Kinde selber als angemessen erscheint.
Die gegenwärtigen medizinischen Protokolle empfehlen chirurgische Operationen und/oder Hormonbehandlungen, die häufig nicht mehr rückgängig zu machen sind, um das Kind so früh wie möglich einem Geschlecht zuzuweisen,ohne daß mit dem betroffenen Individuum Rücksprache gehalten wird.
Die Gesellschaft, das Gesetz und die Medizin müssen die Menschenrechte aller intersexuellen Kinder respektieren und um das zu erreichen sind Veränderungen notwendig, die die biologischen Fakten reflektieren. Nicht alle Menschen werden männlich oder weiblich geboren und manche Menschen akzeptieren ihre frühe Geschlechtszuweisung nicht, andere wiederum akzeptieren weder eine männliche noch weibliche Zuweisung,die sie ebenso als Verletzung ihrer Menschenrechte ansehen.
Christiane Völlings Prozeß betont das gravierende Problem, daß es nur zwei amtlich zugelassene Geschlechter gibt und wir merken an, daß dieser Urteilsspruch auf dem Konzept basiert, daß Christiane Völling "im Wesentlichen eine Frau" ist aufgrund ihrer XX-Chromosomen und ihrer inneren Anatomie. Wir haben den Eindruck, wäre Christiane Völling mit dem Swyer Syndrom und XY-Chromosomen geboren worden hätte der Richter in dem Fall einer Entfernung der Gebärmutter nicht zu ihren Gunsten geurteilt. Die willkürlichen Definitionen des Geschlechtes einer Person, basierend auf biologischen und anatomischen Merkmalen, sind nicht förderlich für die Menschenrechte von Intersexuellen und leider beenden alle diese willkürlichen und vagen Definitionen, die vom Richter in seinem Urteilsspruch zitiert werden, auch die operativen Zuweisungen ohne "Informed Consent" nicht. OII ist der Meinung, daß dieser Fall nicht eine Debatte über die medizinischen oder gesetzlichen Merkmale des Geschlechts einer Person sein sollte, und wie die betreffende Person in diese Kategorien passt, hingegen sollte der Fokus auf die körperliche und psychische Integrität des Indivduums gelegt werden und auf das Recht aller Individuen in ihrer körperlichen und psychischen Integrität nicht durch soziale, medizinische und juristischen Interventionen geschädigt zu werden.
Wir schätzen den Mut von Christiane und ihre Bereitwilligkeit, sich mit solcher Würde zu verteidigen und wir wünschen ihr ein langes und glückliches Leben. Wir hoffen, daß dieser Fall dabei hilft, die Verletzungen zu heilen, die so viele Intersexuelle weltweit erleiden mußten und daß die Gesellschaft im allgemeinen Platz für uns bildet und uns mit der menschlichen Würde behandelt, die sie den meisten anderen Leuten bewilligt.
Curtis E. Hinkle
Gründer, OII (Internationale Vereinigung Intersexueller)
E-mail: curtis.hinkle@gmail.com
