Saturday, September 27, 2008

OII Deutschland online


Wir sind stolz und freuen uns, Euch und Ihnen die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International) zu präsentieren!

Noch befindet sich die Website im Aufbau, es sind aber noch folgende Bereiche geplant:


Ein Bereich mit Artikeln von IVIM-Mitgliedern in deutscher Sprache

Ein Bereich für die Vernetzung und Informationen von Aussen, die uns wichtig erscheinen

Die obligatorische Linkliste mit von uns empfohlenen Webseiten


...und noch andere Inhalte, die mit der Zeit wachsen werden.


Willkommen also bei IVIM!


Wednesday, March 19, 2008

OII - Position zur medizinischen Praxis

Unsere westlichen Gesellschaften basieren auf einem Zwei-Geschlechter-System, das klar zwischen Mann und Frau trennt. Dabei nehmen sie die Natur und die enorme Vielzahl der möglichen Geschlechter nicht wahr, die miteinander in verschiedensten Abstufungen innerhalb eines Spektrums liegen - mit dem Mann am einem Ende und der Frau am anderen Ende - und sich dabei überlappen. Die willkürliche Unterteilung des biologischen Geschlechtes in nur zwei Kategorien macht sämtliche Geschlechtszuweisungen von Individuen problematisch. Weder die Genitalien noch die Chromosomen helfen uns dabei das „wahre" Geschlecht eines Kindes festzustellen. Ebenfalls sind die Gonaden, der Hormonhaushalt und die inneren Fortpflanzungsorgane des Kindes keine zuverlässigen Merkmale mit denen man das Geschlecht eines Kindes abschließend feststellen könnte. Jedes Kind wird mit einer einzigartigen Kombination dieser Faktoren geboren, daher ist jede Geschlechtszuweisung aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten nur eine bloße Vermutung.

Wir sprechen uns gegen alle chirurgischen Eingriffe an Kindern mit “anders aussehenden” Geschlechtsorganen aus, bei denen keine medizinische Notwendigkeit besteht. Vielmehr befürworten wir, intergeschlechtlichen Kindern das Recht und die Zeit zu geben selber ihre eigene geschlechtliche Identität zu bestimmen, um diese dann bei gegebener Zeit anderen mitzuteilen. Ausserdem raten wir Eltern und Spezialisten, die geschlechtliche Identität ihrer Kinder zu respektieren und alles notwendige zu tun, damit ihre Kinder entsprechend ihrer Wahl leben können.

Es ist äußerst wichtig, daß die Eltern, die Ärzte und die Therapeuten die für das Wohl des Kindes zuständig sind, die Identität des Kindes respektieren, sobald er_sie seine_ihre eigene sexuelle Identität deutlich mitgeteilt hat. Es sollte alles unternommen werden, um das Kind in seiner Wahl zu unterstützen, ihm in der Pubertät den Zugang zu Hormonen und/oder anderen Behandlungen zu ermöglichen, die notwendig sind, um das Leben des Kindes in dem Geschlecht zu erleichtern, dem es sich zugehörig fühlt.

Wir setzen uns ein für einen Paradigmenwechsel der derzeitigen medizinischen Praxis bezüglich der chirurgischen Eingriffe sowie der Diagnose von “Geschlechtsidentitätsstörungen” bei jenen intergeschlechtlichen Individuen, die sich dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht oder nicht mehr zugehörig fühlen. OII bekräftig, dass ein intergeschlechtlicher Mensch nur aufgrund der eigenen inneren psychologischen Wahrnehmung sein Geschlecht bestimmen sollte. Diese persönliche Entscheidung bei der geschlechtlichen Verortung sollte ohne medizinische oder staatliche Einmischung geschehen und als grundlegendes Menschenrecht verstanden werden.

OII - Position zum Dritten Geschlecht

Der Entwurf einer neuen Kategorie um Intergeschlechtlichkeit zu bestimmen, bringt verschiedene Probleme mit sich. Zunächst: wie sollen wir Intergeschlechtlichkeit definieren? OII glaubt, daß es niemals eine klare Definition geben wird und daß es gleichzeitig überhaupt keine Notwendigkeit für eine rechtliche Definition von Intergeschlechtlichkeit gibt. Wir haben keine klaren Definitionen darüber, was eine Frau und was ein Mann ist - wir nehmen lediglich an, daß dies der Fall ist.

Es ist die Absicht von OII zugunsten der Menschenrechte von Intergeschlechtlichen zu arbeiten und Verständnis dafür zu erreichen, daß es nicht nur zwei Geschlechter gibt.

Die Herstellung einer speziellen Kategorie für Intergeschlechtliche könnte zu weiterer Marginalisierung einer Gruppe führen, die wenig verstanden ist. Unsere juristischen Argumente basieren auf dem Recht jeder Person, ihre eigene Identität innerhalb des Zweigeschlechtersystems festzulegen und vor allem in der Hoffnung darauf, dass es eines Tages für niemanden mehr Zwangszuweisungen von Geschlechtskategorien gibt.

OII’s Politik zur Intergeschlechtlichkeit, medizinischen Diagnosen und gesundheitlichen Informationen.

OII liegt sehr viel an dem Recht des Individuums auf Privatsphäre und hinsichtlich des Datenschutzes von medizinischen Unterlagen und verlangt keinerlei Bekanntmachung von medizinischen Informationen oder Diagnosen von seinen Mitgliedern oder Selbsthilfegruppen. Unsere Mitglieder sind instruiert andere Mitglieder nicht nach medizinischen Diagnosen zu fragen, es bleibt jedem selbst überlassen nach eigenem Ermessen diese Informationen zu veröffentlichen und anderen mitzuteilen. Es gibt vielerlei Gründe hierfür.

1) Intergeschlechtlichkeit ist ein sehr sensibles Thema und viele Menschen suchen Unterstützung ohne dabei private und persönliche Informationen zu ihrem Körper oder ihrer medizinischen Geschichte mit anderen zu teilen.

2) Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine wirkliche medizinische Diagnose da viele mit intergeschlechtlichen Varationen geboren sind, für die es zur Zeit noch keine Erklärung oder Diagnose gibt.

3) Einige intergeschlechtliche Menschen haben keine medizinische Diagnose, da sie in Unwissen aufgewachsen sind und medizinische Informationen bezüglich ihrer Variation verheimlicht wurden, und die Anzeichen ihrer Variation früh entfernt und medizinische Akten längst zerstört wurden.

4)Vielen Menschen wird eine genaue Diagnostik aus unterschiedlichsten Gründen verweigert (da zB eine Intergeschlechtlichkeit in den Augen des Arztes nicht besteht oder die Patient_in sogar vorsätzlich in Unwissen gehalten wird) und können diese auch nicht selber bezahlen.

5) OII versteht Intergeschlechtlichkeit nicht als Krankheit und benötigt daher auch keine Diagnose.

6) In OII's Definition fällt jeder Mensch unter den Begriff Intergeschlechtlichkeit, der mit einem Körper geboren wurde, der dem typischen Standard und Normen von Mann und Frau nicht entspricht.

Ebenfalls findet OII es unethisch, ohne die Einwilligung der betroffenden Person über Diagnosen von Gruppenmitgliedern von OII zu sprechen, besonders gilt dies für diejenigen, die medizinische Experten sind oder in medizinischen Institutionen beschäftigt sind.

Wenn über die Diagnosen von Menschen des OII-Boards gesprochen wird und dies ohne jeglichen Zugang zu persönlichen medizinischen Unterlagen und ohne Zustimmung der betroffenden Person getan wird, ist dies nicht nur unethisch, sondern eine Verletzung der Privatsphäre und des Datenschutzes. Besonders gilt dies wenn solche Informationen von medizinischen Experten oder Angestellten medizinischer Institutionen verbreitet werden.

Sunday, February 10, 2008

OII gratuliert Christiane Völling

PRESSEMITTEILUNG: OII gratuliert Christiane Völling
6. Februar 2008
Internationale Vereinigung Intersexueller (OII)
http://www.intersexualite.org/

Die Internationale Vereinigung Intersexueller (OII) gratuliert Christiane Völling, der deutschen intersexuellen Frau, die von ihrem damaligen Chirurgen Schadenersatz forderte. Heute den 6. Februar 2008, urteilte das Landgericht Köln, daß die Klägerin über die damalige Entfernung ihrer Eierstöcke und Gebärmutter "nicht zutreffend aufgeklärt" wurde.

Dieser Urteilsspruch bestätigt die offizielle Position von OII über die medizinische Behandlung und unterstreicht die Tatsache, daß die Behandlung von intersexuellen Kindern überprüft werden muß, nicht nur um ihre körperliche Integrität zu gewährleisten, sondern auch hinsichtlich des nicht übertragbaren Rechtes des Kindes, das Geschlecht zu wählen, welches dem Kinde selber als angemessen erscheint.

Die gegenwärtigen medizinischen Protokolle empfehlen chirurgische Operationen und/oder Hormonbehandlungen, die häufig nicht mehr rückgängig zu machen sind, um das Kind so früh wie möglich einem Geschlecht zuzuweisen,ohne daß mit dem betroffenen Individuum Rücksprache gehalten wird.

Die Gesellschaft, das Gesetz und die Medizin müssen die Menschenrechte aller intersexuellen Kinder respektieren und um das zu erreichen sind Veränderungen notwendig, die die biologischen Fakten reflektieren. Nicht alle Menschen werden männlich oder weiblich geboren und manche Menschen akzeptieren ihre frühe Geschlechtszuweisung nicht, andere wiederum akzeptieren weder eine männliche noch weibliche Zuweisung,die sie ebenso als Verletzung ihrer Menschenrechte ansehen.

Christiane Völlings Prozeß betont das gravierende Problem, daß es nur zwei amtlich zugelassene Geschlechter gibt und wir merken an, daß dieser Urteilsspruch auf dem Konzept basiert, daß Christiane Völling "im Wesentlichen eine Frau" ist aufgrund ihrer XX-Chromosomen und ihrer inneren Anatomie. Wir haben den Eindruck, wäre Christiane Völling mit dem Swyer Syndrom und XY-Chromosomen geboren worden hätte der Richter in dem Fall einer Entfernung der Gebärmutter nicht zu ihren Gunsten geurteilt. Die willkürlichen Definitionen des Geschlechtes einer Person, basierend auf biologischen und anatomischen Merkmalen, sind nicht förderlich für die Menschenrechte von Intersexuellen und leider beenden alle diese willkürlichen und vagen Definitionen, die vom Richter in seinem Urteilsspruch zitiert werden, auch die operativen Zuweisungen ohne "Informed Consent" nicht. OII ist der Meinung, daß dieser Fall nicht eine Debatte über die medizinischen oder gesetzlichen Merkmale des Geschlechts einer Person sein sollte, und wie die betreffende Person in diese Kategorien passt, hingegen sollte der Fokus auf die körperliche und psychische Integrität des Indivduums gelegt werden und auf das Recht aller Individuen in ihrer körperlichen und psychischen Integrität nicht durch soziale, medizinische und juristischen Interventionen geschädigt zu werden.

Wir schätzen den Mut von Christiane und ihre Bereitwilligkeit, sich mit solcher Würde zu verteidigen und wir wünschen ihr ein langes und glückliches Leben. Wir hoffen, daß dieser Fall dabei hilft, die Verletzungen zu heilen, die so viele Intersexuelle weltweit erleiden mußten und daß die Gesellschaft im allgemeinen Platz für uns bildet und uns mit der menschlichen Würde behandelt, die sie den meisten anderen Leuten bewilligt.

Curtis E. Hinkle
Gründer, OII (Internationale Vereinigung Intersexueller)
E-mail: curtis.hinkle@gmail.com

Artikel auf Deutsch: http://www.intersexualite.org/Christiane.html#anchor_11

Friday, February 8, 2008

Solidarität mit Christiane Völling

Pressemitteilung
Curtis E. Hinkle
Gründer, Organisation Intersex International (Internationale Vereinigung Intersexueller)
zur sofortigen Weiterleitung

Die Internationale Vereinigung Intersexueller drückt ihre Solidarität mit Christiane Völling aus.

Die Ausschußmitglieder von OII, die aus verschiedenen Ländern der Welt stammen, möchten ihre Solidarität mit Christiane Völling ausdrücken. Christiane Völling ist eine intersexuelle Frau aus Deutschland, die einen Artzt verklagt, weil sie offenbar ohne ihr Wissen zum Mann operiert wurde.

Wir finden ihre Geschichte sehr tragisch und leider ist es typisch für die Behandlung, die viele Intersexuelle Menschen in der Welt ertragen mußten. Vielen intersexuellen Menschen wurde die Wahrheit über ihre Intersexualität nicht erzählt und sie wurden nicht nur in Körper, die ohne ihre Zustimmung verändert worden sind, sondern auch in ein Geschlecht gezwungen,das nicht mit ihrem Selbstempfinden übereinstimmt.

Von Anfang an haben wir uns nicht nur frühen chirurgischen Geschlechtszuweisungen entgegengesetzt, sondern auch den dahinter stehenden Beweggründen: alle intersexuelle Säuglinge mit Gewalt als männlich oder weiblich zuzuordnen ohne irgendeine Einwilligung der betroffenen Kinder.

Um unsere offizelle Position bezüglich der gesundheitlichen Belange zu lesen:

Christianes Geschichte:

Wir wollen nicht zweideutig sein

Wir wollen nicht zweideutig sein

Wir in OII wünschen nicht, in eine Debatte über die Terminologie (DSD) mit Alice Dreger verwickelt zu werden und hoffen, dass wir darüber nicht zweideutig sind.

Es stimmt, dass wir mit der neuen Terminologie (DSD) nicht einverstanden sind.

Es ist wichtig zu verstehen, dass unsere Einwände hinsichtlich der Änderungen im Bereich der Intersexualität nicht nur auf Terminologie basieren. Dies würde die Diskussion trivialisieren.

Im Folgenden möchten wir eindeutig feststellen, warum wir in grundlegendem Widerspruch mit Alice Dreger sind und warum wir es missbilligen, was sie der Intersex-Community angetan hat.

Folgendes beunruhigt uns und hat nichts mit Terminologie zu tun.

Was hat Alice Dreger getan?

1) DSD wird als Gendefekt definiert, im Gegensatz zu Intersexualität, die bisher nicht als Gendefekt galt. Dreger hat Medizinern empfohlen Intersexualität durch DSD zu ersetzten, da dieser Begriff präziser sei. Ja, DSD ist genauer und wir sind die Ziele jener Präzision.

2)Die aktuelle Forschung ist bemüht, weitere intersexuelle Konditionen genetisch zu lokalisieren, immer mehr DSDs werden in utero feststellbar durch genetische Bezeichnungen und Definitionen.

3) Seit drei Jahren verteidigt sie einen Verfechter der Eugenik (J.Michael Bailey- ein Mensch, der viel mit Intersexualität zu tun hat) Hier kannst du sein Artikel über Homosexuelle-Eugenik lesen

4) DSD ermöglicht es, gesetzlich und ethisch, Normierungs- und Normalisierungsprozeduren an Kindern vorzunehmen, da eine STÖRUNG gesetzlich ohne Zustimmung des Kindes behandelt werden kann - es ist jetzt eine genetische Störung, dank Alice Dreger.

Würde Dreger den Begriff "Intersexualität" wie im oben genannten Fall benutzten, dann würden wir ihn genau entgegengesetzt verwenden.