Wednesday, March 19, 2008

OII - Position zum Dritten Geschlecht

Der Entwurf einer neuen Kategorie um Intergeschlechtlichkeit zu bestimmen, bringt verschiedene Probleme mit sich. Zunächst: wie sollen wir Intergeschlechtlichkeit definieren? OII glaubt, daß es niemals eine klare Definition geben wird und daß es gleichzeitig überhaupt keine Notwendigkeit für eine rechtliche Definition von Intergeschlechtlichkeit gibt. Wir haben keine klaren Definitionen darüber, was eine Frau und was ein Mann ist - wir nehmen lediglich an, daß dies der Fall ist.

Es ist die Absicht von OII zugunsten der Menschenrechte von Intergeschlechtlichen zu arbeiten und Verständnis dafür zu erreichen, daß es nicht nur zwei Geschlechter gibt.

Die Herstellung einer speziellen Kategorie für Intergeschlechtliche könnte zu weiterer Marginalisierung einer Gruppe führen, die wenig verstanden ist. Unsere juristischen Argumente basieren auf dem Recht jeder Person, ihre eigene Identität innerhalb des Zweigeschlechtersystems festzulegen und vor allem in der Hoffnung darauf, dass es eines Tages für niemanden mehr Zwangszuweisungen von Geschlechtskategorien gibt.

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