Sunday, February 10, 2008

OII gratuliert Christiane Völling

PRESSEMITTEILUNG: OII gratuliert Christiane Völling
6. Februar 2008
Internationale Vereinigung Intersexueller (OII)
http://www.intersexualite.org/

Die Internationale Vereinigung Intersexueller (OII) gratuliert Christiane Völling, der deutschen intersexuellen Frau, die von ihrem damaligen Chirurgen Schadenersatz forderte. Heute den 6. Februar 2008, urteilte das Landgericht Köln, daß die Klägerin über die damalige Entfernung ihrer Eierstöcke und Gebärmutter "nicht zutreffend aufgeklärt" wurde.

Dieser Urteilsspruch bestätigt die offizielle Position von OII über die medizinische Behandlung und unterstreicht die Tatsache, daß die Behandlung von intersexuellen Kindern überprüft werden muß, nicht nur um ihre körperliche Integrität zu gewährleisten, sondern auch hinsichtlich des nicht übertragbaren Rechtes des Kindes, das Geschlecht zu wählen, welches dem Kinde selber als angemessen erscheint.

Die gegenwärtigen medizinischen Protokolle empfehlen chirurgische Operationen und/oder Hormonbehandlungen, die häufig nicht mehr rückgängig zu machen sind, um das Kind so früh wie möglich einem Geschlecht zuzuweisen,ohne daß mit dem betroffenen Individuum Rücksprache gehalten wird.

Die Gesellschaft, das Gesetz und die Medizin müssen die Menschenrechte aller intersexuellen Kinder respektieren und um das zu erreichen sind Veränderungen notwendig, die die biologischen Fakten reflektieren. Nicht alle Menschen werden männlich oder weiblich geboren und manche Menschen akzeptieren ihre frühe Geschlechtszuweisung nicht, andere wiederum akzeptieren weder eine männliche noch weibliche Zuweisung,die sie ebenso als Verletzung ihrer Menschenrechte ansehen.

Christiane Völlings Prozeß betont das gravierende Problem, daß es nur zwei amtlich zugelassene Geschlechter gibt und wir merken an, daß dieser Urteilsspruch auf dem Konzept basiert, daß Christiane Völling "im Wesentlichen eine Frau" ist aufgrund ihrer XX-Chromosomen und ihrer inneren Anatomie. Wir haben den Eindruck, wäre Christiane Völling mit dem Swyer Syndrom und XY-Chromosomen geboren worden hätte der Richter in dem Fall einer Entfernung der Gebärmutter nicht zu ihren Gunsten geurteilt. Die willkürlichen Definitionen des Geschlechtes einer Person, basierend auf biologischen und anatomischen Merkmalen, sind nicht förderlich für die Menschenrechte von Intersexuellen und leider beenden alle diese willkürlichen und vagen Definitionen, die vom Richter in seinem Urteilsspruch zitiert werden, auch die operativen Zuweisungen ohne "Informed Consent" nicht. OII ist der Meinung, daß dieser Fall nicht eine Debatte über die medizinischen oder gesetzlichen Merkmale des Geschlechts einer Person sein sollte, und wie die betreffende Person in diese Kategorien passt, hingegen sollte der Fokus auf die körperliche und psychische Integrität des Indivduums gelegt werden und auf das Recht aller Individuen in ihrer körperlichen und psychischen Integrität nicht durch soziale, medizinische und juristischen Interventionen geschädigt zu werden.

Wir schätzen den Mut von Christiane und ihre Bereitwilligkeit, sich mit solcher Würde zu verteidigen und wir wünschen ihr ein langes und glückliches Leben. Wir hoffen, daß dieser Fall dabei hilft, die Verletzungen zu heilen, die so viele Intersexuelle weltweit erleiden mußten und daß die Gesellschaft im allgemeinen Platz für uns bildet und uns mit der menschlichen Würde behandelt, die sie den meisten anderen Leuten bewilligt.

Curtis E. Hinkle
Gründer, OII (Internationale Vereinigung Intersexueller)
E-mail: curtis.hinkle@gmail.com

Artikel auf Deutsch: http://www.intersexualite.org/Christiane.html#anchor_11

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